Rechtsprechung
LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung eines Anspruchs auf Landeserziehungsgeld; Unmittelbare Anwendbarkeit europarechtlichen, assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 27.08.2004 - S 10 EG 206/02
- LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R
Türkei - Assoziation - Erziehungsgeld - Landeserziehungsgeld - Bayern - …
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Zur weiteren Begründung verwies sie auf das Urteil des BSG vom 29.01.2002 (Az.: B 10 EG 2/01 R).Dem hat sich das BSG mit Urteil vom 29.01.2002 (Az.: B 10 EG 2/01 R) für das Bayerische Landeserziehungsgeld angeschlossen.
Diese Information sei zwar im Licht der Entscheidung des BSG vom 29.01.2002 (BSGE 89, 129) objektiv falsch gewesen, auch wenn sie der damaligen Rechtsprechung entsprochen habe.
- EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Sürül
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Dieser Antrag wurde durch Bescheid vom 21.05.2002 im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, aufgrund der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 04.05.1999, C-262/96, "Sürül"-Urteil könnten Ansprüche auf Leistungen für Zeiträume vor dem Erlass dieses Urteils nicht geltend gemacht werden.Nach der Sürül-Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999, Az.: C-262/96 (SozR 3-6935 Allg Nr. 4) verbietet es Art. 3 Abs. 1 ARB einem Mitgliedstaat, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen u.a. auf Familienleistungen nach Art. 4 Abs. 1 des Beschlusses von anderen Voraussetzungen abhängig zu machen als für Staatsangehörige des Mitgliedstaates.
- BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende …
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Wie das Bundessozialgericht (u.a. Urteil vom 27.05.2004, Az.: B 10 EG 11/03 R) darlegt, bezieht sich die im Urteil vom EuGH ausgesprochene zeitliche Beschränkung nicht nur auf Verfahren über Kindergeld, sondern auf alle Verfahren, in denen es, wie auch beim Landeserziehungsgeld, um die Geltendmachung von Sozialleistungsansprüchen geht, die auf eine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 ARB gestützt werden.
- EuGH, 10.10.1996 - C-245/94
Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 10.07.1997 das Bundeserziehungsgeld in Anwendung des Urteils des EuGH vom 10.10.1996 (Az.: C-245/94 und C-312/94) zur Familienleistung erklärt. - BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R
Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung - …
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Auch wenn nach dem Urteil des BSG vom 02.02.2006 (Az.: B 10 EG 9/05) neben dem Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein Herstellungsanspruch zur Anwendung kommen kann, stützt er den Anspruch der Klägerin nicht. - EuGH, 10.09.1996 - C-277/94
Taflan-Met u.a.
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Der EuGH hat dargelegt, dass sich aus seinem Urteil vom 10.09.1996, Az.: C-277/94, Ungewissheit über eine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 ARB ergeben konnte. - BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige …
Auszug aus LSG Bayern, 10.02.2006 - L 9 EG 97/04
Zur weiteren Begründung bezog sich das SG auf die Urteile des BSG vom 18.02.2004 und 27.05.2004 (Az.: B 10 EG 10/03, 11/03) und verneinte die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in der vorigen Stand nach § 27 Sozialgesetzbuch, 10. Buch (SGB X).